Der Verein

Ehrenamt für einen wichtigen Ort des Erinnerns

Aktives Museum Südwestfalen e.V.

Die Erinnerungslandschaft Nordrhein-Westfalens besitzt eine dezentrale Struktur mit insgesamt 26 Gedenkstätten. Von diesen werden neun Gedenkorte ehrenamtlich betrieben. Dazu zählt auch das Aktive Museum Südwestfalen (AMS) Siegen. Im bundesrepublikanischen Kanon der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte ist das AMS ein spezifisch herausragender, authentischer Ort. Seit 1996 verantwortet der Verein Aktives Museum Südwestfalen e.V. die Etablierung als Gedenkstätte und Ort historisch-politischer Bildung. 

Über 80 Mitglieder unterstützen seit der Gründung des Vereins die Arbeit des Aktiven Museums Südwestfalen. In der Vergangenheit hat der Verein, oftmals in gemeinsamer Initiative  mit der CJZ und weiteren Trägern sowie Stadt Siegen und Kreis Siegen-Wittgenstein, zentrale Erinnerungsarbeit im regionalen Raum geleistet. Dazu zählen beispielsweise die Organisation und Durchführung von Gedenk- und Informationsveranstaltungen sowie Sonderausstellungen zum Themenkomplex Nationalsozialismus. Auch die intensive Forschungsarbeit und Publikationstätigkeit sowie die Sicherung von Zeitzeugnissen und das „sichtbar“ machen der Geschichte im städtischen und regionalen Raum gehören dazu. Das Aktive Museum Südwestfalen möchte, wie es bereits der Name sagt, allen Mitgliedern und Interessierten die Möglichkeit geben, sich zu engagieren, „aktiv“ zu werden, Verantwortung für das historische Erbe zu übernehmen, und die Aufarbeitung der regionalen Geschichte voranzubringen.

Vorstand und Beisitzer des Aktiven Museums Südwestfalen (v.l.n.r.): Peer Ball, Jens Aspelmeier, Raimar Leng, Klaus-Michael Guse, Thomas Wolf, Stefanie Siedek-Strunk, Torsten Thomas.

Vereinssatzung

A) Name, Sitz und Zweck

§ 1 Der Verein führt den Namen „AKTIVES MUSEUM SÜDWESTFALEN e. V.“ Er ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Siegen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.

 Zwecke des Vereins sind:

  • Die Errichtung und Begleitung eines Dokumentations- und Lernortes für regionale Zeitgeschichte am Platz der ehemaligen Synagoge Siegen
  • Erforschung und Bekämpfung gesellschaftlicher, religiöser, rassischer und politischer Vorurteile
  • Die Förderung der internationalen Gesinnung, derToleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigungsgedanken

Die Satzungszwecke werden u. a. verwirklicht durch öffentliche Vorträge, Tagungen, Seminare, Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen. Die Arbeit richtet sich in besonderer Weise an die Jugend in der hiesigen Region.

§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Siegerland e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

B) Mitgliedschaft

§ 5 Mitglieder des Vereins können solche natürlichen und juristischen Personen sein, die die Ziele des Ve eins anerkennen und unterstützen. Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um den Verein und dessen Bestrebungen verdient gemacht haben.

§ 6 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nach Antrag durch Vorstandsbeschluss. Gegen einen ablehnenden Beschluss des Vorstands hat der Mitgliedsaspirant ein Einspruchsrecht, über das die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Austritt kann jederzeit schriftlich erfolgen. Mitglieder, die den Bestrebungen des Vereins zuwider handeln, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

C) Organe des Vereins

§ 7 Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung

D) Vorstand

§8 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dreigeschäftsführenden Vorsitzenden, davon ein(e) Schatzmeister(in), ein(e) Schriftführer(in). Ferner gehören dem Vorstand vier Beisitzer(innen) an. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 300,00 € verpflichten, ist jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Darüber hinaus wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. 

§ 9 Der Vorstand bestimmt im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung seinen Arbeitsplan. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit erfolgen, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung Ausschüsse einberufen. 

§ 10 Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:

  1. Die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  2. Die Beratung des Haushaltsplans
  3. Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  4. Beschlussfassung über Vorträge, Tagungen, Ausstellungen, Anschaffungen, Publikationen usw.

E) Mitgliederversammlung

§ 11 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet innerhalb der ersten 3 Monate eines Jahres statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen einberufen; er legt die Tagesordnung fest. Bei Satzungsänderungen sind die Paragraphen anzugeben, die geändert bzw. ergänzt werden sollen.

§ 12 Weitere Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden. Er muss eine solche einberufen, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder schriftlich verlangt. 

§ 13 Ein Mitglied des Vorstands leitet die Mitgliederversammlung. Der/die Schriftführer(in) fertigt ein Protokoll der Versammlung an.

§ 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  1. Wahl des Vorstands
  2. Entgegennahme und Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des Vorstands
  3. Entgegennahme der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands
  4. Beratung und Beschluss des neuen Haushaltsplans
  5. Wahl von 2 Kassenprüfern(innen)
  6. Beschluss von Satzungsänderungen
  7. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
  8. Beschlussfassung über Anträge oder Resolutionen

§ 15 Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen. Anträge auf Änderung der Satzung müssen so frühzeitig eingehen, dass diese der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung beigefügt werden können. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

F) Wahlen

§ 16 Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe der Wahlperiode aus, kann der Vorstand das Amt durch Kooption besetzen, bis die nächste Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlperiode vornimmt.

§ 17 In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Vorstandswahlen erfolgen in der Regel öffentlich. Sie haben geheim zu erfolgen, wenn dies gewünscht wird.

G) Geschäftsjahr

§ 18 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Siegen, den 14. März 2018 (zuletzt geändert: 2. März 2016, davor 16. März 1998)

Arbeitskreise

In verschiedenen Arbeitskreisen unterstützen Vereinsmitglieder und Interessierte die Arbeit des Aktiven Museums Südwestfalen.

Arbeitskreis Pädagogik

Parallel zur Neukonzeptionierung der Ausstellung durch den Verein und durch Akteure der Region erarbeitet dieser Arbeitskreis:

  • Konzepte für Führungen im Museum und in der Stadt für verschiedene Adressatenkreise
  • Konzepte für Seminare mit Schulklassen oder Kursen
  • Wege zur Gewinnung und Ausbildung von Guides, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene (Peer-Group-Guides)

Der Arbeitskreis wird geleitet von Klaus-Michael Guse und Peer Ball. Er richtet sich insbesondere an Lehrende, Schüler:innen oder Studierende, die sich aktiv in die pädagogische Arbeit des AMS Südwestfalen einbringen wollen. Zeit und Ort der nächsten Sitzung erfahren Sie bei Interesse per Mail.

Arbeitskreis Recherche und Forschung

Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich insbesondere mit:

  • Intensive Forschungs- und Recherchearbeit in regionalen Archiven für die Neukonzeption der Dauerausstellung
  • Unterstützung bei und Beantwortung von Forschungsanfragen an das Aktive Museum Südwestfalen
  • Etablierung eines kooperativen Forschungsnetzwerkes in der Region

Der Arbeitskreis richtet sich insbesondere an Lehrende, Studierende und alle historisch interessierten Personen, die sich aktiv in die Arbeit des AMS Südwestfalen einbringen wollen. Zeit und Ort der nächsten Sitzung erfahren Sie bei Interesse unter siegen-ams@t-online.de.

Beirat

Die Mitgliederversammlungen des AMS im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 haben beschlossen, dass das Gesamtprojekt der Erweiterung des Museums und der Neukonzeption der Dauerausstellung ausgehend von neuen Vereinsstrukturen erarbeitet werden soll. Zur Begleitung dieses Prozesses wird neben den Arbeitskreisen „Pädagogik“ und „Recherche und Forschung“ zurzeit ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Durch die Einbindung von Vertreter:innen verschiedener Verbände, Vereine und Institutionen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, soll das Gesamtprojekt nahtlos in ein Rahmenkonzept für die regionale Gedenk- und Erinnerungskultur eingebettet werden.